Monat: Januar 2026

Betriebsratswahl 2026

Turnusgemäß finden heuer wieder die Betriebsratswahlen bei der Audi AG Ingolstadt statt.

Wahlberechtigt sind gem. §7 Satz 1 BetrVG alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs, einschließlich der dort zur Berufsausbildung Beschäftigten,

die am letzten Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind ferner gem. § 7 Satz 2 BetrVG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers,

die zur Arbeitsleistung überlassen werden, sofern Sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden. Leitende Angestellte gem. § 5 Absatz 3 BetrVG sind nicht wahlberechtigt

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr am letzten Wahltag vollendet haben und mindestens sechs Monate den Betrieb angehören.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen werden, sind nicht wählbar, auch wenn sie gem. § 7 Satz 2 BetrVG aktiv wahlberechtigt sind.

Das neue Betriebsratsgremium hat aus 55 Mitglieder zu bestehen, auf das Geschlecht der Minderheit der Frauen entfallen 10 Mindestplätze (§ 15 Absatz 2 BetrVG).

Wahlvorschläge mussten bis zum 20.11.2025 schriftlich in Form von Vorschlagslisten, beim Wahlvorstand eingereicht werden.

Es wurden 5 Vorschlagslisten eingereicht, bei der Listenauslosung ergab sich folgende Reihenfolge für den Wahlzettel:

Platz 1 : CGM (Christliche Gewerkschaft Metall)

Platz 2: FUCB ( Freier unabhängiger christlicher Betriebsrat)

Platz 3: IGM (Industrie Gewerkschaft Metall)

Platz 4: Zentrum

Platz 5: Team – Work

Gewählt wird vom 10.03.2026 – 13.03.2026 in den ausgewiesenen Wahllokalen bei der Audi AG Ingolstadt.