Informationen über die Tätigkeit des Betriebsrats
Bestimmung
Der Betriebsrat wird demokratisch von allen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Betriebes alle 4 Jahre gewählt. Er vertritt die Interessen der Belegschaft mit Ausnahme der Leitenden der Leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG.
Aufgaben und Rechte
Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlassenen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Außerdem hat er die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, Anregungen aus der Belegschaft zu prüfen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten.
Ob Lage der Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder Arbeitsorganisation – es gibt Fragen, die nicht jeder einzelne mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann. Betriebsräte und Betriebsrätinnen sorgen dafür, dass Arbeit menschlich bleibt. Gewählt werden sie alle vier Jahre von der Belegschaft. Je nach Größe des Betriebs besteht der Betriebsrat aus einem Mitglied oder derzeit 57 Mitgliedern in unserem Betrieb.
Der Betriebsrat hat ebenfalls darauf zu achten, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gleich behandelt werden. Insbesondere soll er dafür sorgen, dass jede unterschiedliche Behandlung wegen der Abstammung, der Religion, der Nationalität, der Herkunft, der politischen Einstellung oder gewerkschaftlicher Beteiligung sowie des Geschlechts oder der sexuellen Identität unterbleibt.
Näheres regelt das Betriebsverfassungsgesetz.